Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität am Rostocker Hauptbahnhof
Die Bundespolizeiinspektion Rostock beteiligte sich gemeinsam mit der Landespolizei, dem kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Rostock und der DB Sicherheit am bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf dem Gebiet der Bahnanlagen.
Rostock (ots) - Vom 27.- 28. März 2026 stellten die eingesetzten Kräfte am Hauptbahnhof Rostock insgesamt 566 Identitäten fest und durchsuchten 374 Personen sowie deren mitgeführte Sachen.
Im Rahmen der Überprüfungen stellten die beteiligten Kräfte mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren fest, davon u.a.:
- neun Verstöße gegen das Waffengesetz (aufgrund des Mitführens
von Messern und Teleskopschlagstöcken)
- vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringe Menge)
- zwei Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
- drei Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Beleidigung,
Hausfriedensbruch, Erschleichen von Leistungen)
Die Einsatzkräfte identifizierten zudem 30 gesuchte Personen. Darunter vollstreckten sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock gegen einen 30-jährigen Deutschen wegen des Erschleichens von Leistungen. Durch die Zahlung der noch offenen Geldstrafe i.H.v. 750,- Euro wendete er die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die Beamtinnen und Beamten stellten im Rahmen des Einsatzes
alle Beweismittel sicher und leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Im Rahmen der Überprüfungen stellten die beteiligten Kräfte mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren fest, davon u.a.:
- neun Verstöße gegen das Waffengesetz (aufgrund des Mitführens
von Messern und Teleskopschlagstöcken)
- vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringe Menge)
- zwei Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
- drei Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Beleidigung,
Hausfriedensbruch, Erschleichen von Leistungen)
Die Einsatzkräfte identifizierten zudem 30 gesuchte Personen. Darunter vollstreckten sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock gegen einen 30-jährigen Deutschen wegen des Erschleichens von Leistungen. Durch die Zahlung der noch offenen Geldstrafe i.H.v. 750,- Euro wendete er die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die Beamtinnen und Beamten stellten im Rahmen des Einsatzes
alle Beweismittel sicher und leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern