Schwerlastkontrollen auf der BAB A 8
Friedberg - Am Donnerstag (05.02.2026) kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei Augsburg den Schwerlastverkehr auf der Bundesautobahn A 8 in Fahrtrichtung München.
Augsburg (ots) - Neben verdachtsunabhängigen Verkehrskontrollen führten die Beamten auch eine Abstandsmessung durch.
Lkw-Fahrer, die den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern unterschritten, hielten Einsatzkräfte noch vor Ort am PWC Kirchholz an und sanktionierten die Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 80,- Euro.
Neben drei Verstößen gegen die Abstandsregeln, wurden unter anderem auch diverse Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz geahndet. So war ein 27-jähriger Lkw-Fahrer 19 Stunden fast durchgehend am Steuer. Da zudem die letzte wöchentliche Ruhezeit bereits mehr als 220 Stunden zurück lag, wurde die Weiterfahrt unterbunden und dem Fahrer eine Pause auferlegt.
Der Fahrer besitzt die türkische Staatsangehörigkeit.
Bei weiteren Kontrollen konnte unter anderem eine abgelaufene Fahrerlaubnis der Klasse C, sowie in zwei Fällen eine abgelaufene Berufskraftfahrerqualifikation festgestellt werden.
Insgesamt wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 8.700 Euro erhoben.
Lkw-Fahrer, die den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern unterschritten, hielten Einsatzkräfte noch vor Ort am PWC Kirchholz an und sanktionierten die Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 80,- Euro.
Neben drei Verstößen gegen die Abstandsregeln, wurden unter anderem auch diverse Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz geahndet. So war ein 27-jähriger Lkw-Fahrer 19 Stunden fast durchgehend am Steuer. Da zudem die letzte wöchentliche Ruhezeit bereits mehr als 220 Stunden zurück lag, wurde die Weiterfahrt unterbunden und dem Fahrer eine Pause auferlegt.
Der Fahrer besitzt die türkische Staatsangehörigkeit.
Bei weiteren Kontrollen konnte unter anderem eine abgelaufene Fahrerlaubnis der Klasse C, sowie in zwei Fällen eine abgelaufene Berufskraftfahrerqualifikation festgestellt werden.
Insgesamt wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 8.700 Euro erhoben.
Quelle: Bayern