Polizei ermittelt nach sexueller Belästigung und Widerstand
Antonsviertel - Am Mittwoch (11.02.2026) belästigte ein 29-Jähriger eine 16-Jährige in der Straßenbahn zunächst sexuell und leistete bei der anschließenden Festnahme in der Gögginger Straße Widerstand gegen die Einsatzkräfte.
Augsburg (ots) - Gegen 23.00 Uhr war der 29-Jährige mit der Straßenbahn unterwegs. Gegenüber der 16-Jährigen gab er sich deutlich jünger aus und gab an nicht mehr zu wissen, wie er nach Hause kommt. Die 16-Jährige erklärte sich daraufhin bereit, zu helfen. In der Folge bedrängte der 29-Jährige die 16-Jährige mehrfach und schubste sie. Die beiden stiegen schließlich an der Haltestelle Senkelbach aus. Eine Streife beobachtete die Situation und schritt sofort ein. Bei der anschließenden Kontrolle beleidigte der 29-Jährige die Beamten. Die Streife stellte außerdem fest, dass der Mann offenbar deutlich alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Die Einsatzkräfte brachten den Mann in den Polizeiarrest. Hierbei leistete der 29-Jährige Widerstand durch Treten und Schlagen gegen die Beamten. Zwei Beamte wurden hierbei leicht verletzt.
Die Polizei ermittelt nun u. a. wegen tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Sexuelle Belästigung gegen den 29-Jährigen.
Die 16-Jährige besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Der 29-Jährige besitzt die deutsche sowie die russische Staatsangehörigkeit.
Die Polizei hat folgende Tipps:
Nein heißt Nein!
Das bedeutet, dass bereits ein einfaches "Nein" des Opfers die Handlung des Täters oder der Täterin zu einer Straftat macht. Bedenken Sie: Jede Person hat das Recht, an jedem Punkt einer Begegnung "Nein" zu sagen, an dem sie sich unwohl fühlt. Es gibt kein "zu früh" und kein "zu spät".
Schweigen hilft nur dem Täter!
Erstatten Sie Strafanzeige! Nur so kann der Täter/die Täterin bestraft und weitere Opfer geschützt werden.
Sie wurden Opfer?
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles
tun, um Sie zu schützen und gegen Täter zu ermitteln.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige
können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Zeigen Sie sexuelle Handlungen, die gegen Ihren Willen geschehen
sind, bei der Polizei an! Tun Sie dies auch, wenn Ihnen der
Täter oder die Täterin bekannt ist oder aus Ihrem persönlichen
Umfeld stammt.
- Zur Polizei können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens
bzw. einem Rechtsbeistand begleiten lassen.
- So schwer es Ihnen fällt: Duschen und waschen Sie sich bis zu
einer (ärztlichen) Untersuchung nicht. Nur so können Spuren
gesichert werden.
- Waschen Sie auch die Kleidung nicht, die Sie zur Zeit des
Übergriffs getragen haben. Verpacken Sie die Kleidungsstücke
möglichst einzeln in Papiertüten, damit alle Spuren erhalten
bleiben.
- Verändern Sie den Tatort nicht!
- Wenn Sie vermuten, dass Sie unter dem Einfluss von K.O.-Tropfen
Opfer einer Straftat geworden sind, ist es wichtig, sofort zu
handeln. K.O.-Tropfen sind nur kurzzeitig im Blut und im Urin
nachweisbar. Suchen Sie bitte umgehend die Polizei auf!
Die Polizei ermittelt nun u. a. wegen tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Sexuelle Belästigung gegen den 29-Jährigen.
Die 16-Jährige besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Der 29-Jährige besitzt die deutsche sowie die russische Staatsangehörigkeit.
Die Polizei hat folgende Tipps:
Nein heißt Nein!
Das bedeutet, dass bereits ein einfaches "Nein" des Opfers die Handlung des Täters oder der Täterin zu einer Straftat macht. Bedenken Sie: Jede Person hat das Recht, an jedem Punkt einer Begegnung "Nein" zu sagen, an dem sie sich unwohl fühlt. Es gibt kein "zu früh" und kein "zu spät".
Schweigen hilft nur dem Täter!
Erstatten Sie Strafanzeige! Nur so kann der Täter/die Täterin bestraft und weitere Opfer geschützt werden.
Sie wurden Opfer?
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles
tun, um Sie zu schützen und gegen Täter zu ermitteln.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige
können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Zeigen Sie sexuelle Handlungen, die gegen Ihren Willen geschehen
sind, bei der Polizei an! Tun Sie dies auch, wenn Ihnen der
Täter oder die Täterin bekannt ist oder aus Ihrem persönlichen
Umfeld stammt.
- Zur Polizei können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens
bzw. einem Rechtsbeistand begleiten lassen.
- So schwer es Ihnen fällt: Duschen und waschen Sie sich bis zu
einer (ärztlichen) Untersuchung nicht. Nur so können Spuren
gesichert werden.
- Waschen Sie auch die Kleidung nicht, die Sie zur Zeit des
Übergriffs getragen haben. Verpacken Sie die Kleidungsstücke
möglichst einzeln in Papiertüten, damit alle Spuren erhalten
bleiben.
- Verändern Sie den Tatort nicht!
- Wenn Sie vermuten, dass Sie unter dem Einfluss von K.O.-Tropfen
Opfer einer Straftat geworden sind, ist es wichtig, sofort zu
handeln. K.O.-Tropfen sind nur kurzzeitig im Blut und im Urin
nachweisbar. Suchen Sie bitte umgehend die Polizei auf!
Quelle: Bayern