Dreitägige Mindestlohn-Sonderprüfung des Hauptzollamts Augsburg / Der ZOLL im Einsatz für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
© Hauptzollamt Augsburg - Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Hauptzollamt Augsburg - Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Am Donnerstag, Freitag und Samstag der vergangenen Woche hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg in ihrem Zuständigkeitsbezirk (Schwaben und Teile Oberbayerns) insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe geprüft.
Augsburg/Kempten/Lindau/Ingolstadt/Schwaben/Oberbayern (ots) - Insgesamt waren über 67 Einsatzkräfte beteiligt. Es wurden dabei 29 Betriebe aufgesucht und 95 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Augsburg leiteten noch vor Ort drei Strafverfahren und sechs Bußgeldverfahren ein. Diese Zahlen können sich noch erhöhen, da sich an die durchgeführten Personenbefragungen umfangreiche Nachprüfungen anschließen.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt unter anderem den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 01. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite Schwerpunktprüfungen als
auch regionale Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis eines
risikoorientierten, ganzheitlichen Prüfansatzes durch. Dies bedeutet, dass unter
anderem geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet haben, der Mindestlohn eingehalten wird,
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, Ausländer über die für eine Aufnahme
der Beschäftigung erforderliche Genehmigung bzw. Aufenthaltstitel verfügen oder
gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit beziehungsweise Menschenhandel im Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de
Der ZOLL bildet aus: www.zoll-karriere.de
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt unter anderem den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 01. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite Schwerpunktprüfungen als
auch regionale Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis eines
risikoorientierten, ganzheitlichen Prüfansatzes durch. Dies bedeutet, dass unter
anderem geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet haben, der Mindestlohn eingehalten wird,
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, Ausländer über die für eine Aufnahme
der Beschäftigung erforderliche Genehmigung bzw. Aufenthaltstitel verfügen oder
gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit beziehungsweise Menschenhandel im Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de
Der ZOLL bildet aus: www.zoll-karriere.de
Quelle: Bayern