Wenn der Staat ernst macht - Vollstreckungshaftbefehl am Hauptbahnhof Augsburg
Die Bundespolizei hat in der Nacht des 16.02.2026 einen Ukrainer aufgrund eines Haftbefehls wegen mehrfachen Fahrens ohne Ticket festgenommen.
Augsburg (ots) - Der Mann ist der Justizvollzugsanstalt Gablingen zum Verbüßen der Strafe übergeben worden.
Am Montag, den 16.02.2026 in der Nacht überprüften Beamte am Hauptbahnhof Augsburg einen ukrainischen Staatsbürger. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Ukrainer ein Haftbefehl der Staatsanwalt Frankenthal aufgrund von Erschleichen von Leistungen vorliegt. Gegen den Mann wurde die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen angeordnet. Diese hätte durch Zahlung einer Geldstrafe von 600,00 EUR abgewendet werden können. Den erforderlichen Geldbetrag konnte durch den Ukrainer jedoch nicht bezahlt werden. Nun sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt Gablingen seine Freiheitsstrafe ab.
Am Montag, den 16.02.2026 in der Nacht überprüften Beamte am Hauptbahnhof Augsburg einen ukrainischen Staatsbürger. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Ukrainer ein Haftbefehl der Staatsanwalt Frankenthal aufgrund von Erschleichen von Leistungen vorliegt. Gegen den Mann wurde die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen angeordnet. Diese hätte durch Zahlung einer Geldstrafe von 600,00 EUR abgewendet werden können. Den erforderlichen Geldbetrag konnte durch den Ukrainer jedoch nicht bezahlt werden. Nun sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt Gablingen seine Freiheitsstrafe ab.
Quelle: Bayern