Parfüm-Diebstahl im Nürnberger Hauptbahnhof: Polizei hat den richtigen Riecher und schnappt den Täter
Nürnberg - Ein mutmaßlicher Ladendieb hat am Freitagabend (06. März) im Nürnberger Hauptbahnhof Parfüm im Wert von fast 1000 Euro aus einer Drogerie gestohlen.
Nürnberg (ots) - Die Bundespolizei hat den Mann noch im Nahbereich gestellt.
Am Nürnberger Hauptbahnhof hat ein Mann am Freitagabend versucht, mit einer ziemlich teuren Duft-Sammlung zu verschwinden. Gegen 17 Uhr griff der 29-Jährige in einer Drogerie gleich mehrmals zu - und packte insgesamt sechs Parfümflaschen ein. Gesamtwert der Beute: satte 952,80 Euro.
Weit kam er mit seiner "Duft-Auswahl" allerdings nicht. Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Mann noch im Bahnhof, durchsuchten ihn und fanden das Diebesgut.
Da der Mann keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte, nahmen die Beamten ihn zunächst vorläufig fest und informierten die zuständige Staatsanwaltschaft.
Nach dem Benennen eines Zustellungsbevollmächtigten wurde der 29-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Für die Polizei ist der aus Libyen stammende Mann kein Unbekannter: Gegen ihn liegen bereits Erkenntnisse wegen Eigentumsdelikten sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor.
Am Nürnberger Hauptbahnhof hat ein Mann am Freitagabend versucht, mit einer ziemlich teuren Duft-Sammlung zu verschwinden. Gegen 17 Uhr griff der 29-Jährige in einer Drogerie gleich mehrmals zu - und packte insgesamt sechs Parfümflaschen ein. Gesamtwert der Beute: satte 952,80 Euro.
Weit kam er mit seiner "Duft-Auswahl" allerdings nicht. Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Mann noch im Bahnhof, durchsuchten ihn und fanden das Diebesgut.
Da der Mann keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte, nahmen die Beamten ihn zunächst vorläufig fest und informierten die zuständige Staatsanwaltschaft.
Nach dem Benennen eines Zustellungsbevollmächtigten wurde der 29-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Für die Polizei ist der aus Libyen stammende Mann kein Unbekannter: Gegen ihn liegen bereits Erkenntnisse wegen Eigentumsdelikten sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor.
Quelle: Bayern