Bundespolizei verhaftet zwei per Haftbefehl gesuchte Straftäter am Hbf. Nürnberg
Am Mittwoch (28. Januar) hat die Bundespolizeiinspektion Nürnberg einen 50-jährigen Russen und einen 20-jährigen Syrer der Strafverfolgung zugeführt.
Nürnberg (ots) - Nach beiden wurde per Haftbefehl gesucht.
Der 50-jährige Russe kam auf die Wache der Bundespolizei am Nürnberger Hauptbahnhof, um den Verlust seiner Niederlassungserlaubnis anzuzeigen. Hierbei stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen die Person ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen eines Diebstahls vorliegt. Der Russe wurde vorläufig festgenommen und dem Amtsgericht Nürnberg überstellt.
Noch am selben Tag wurde ein 20-jähriger Syrer am Südausgang des Nürnberger Hauptbahnhofs von Bundespolizisten kontrolliert. Beim Datenabgleich stellten die Einsatzkräfte fest, dass ein Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung bestand. Bei der Durchsuchung des Festgenommenen fanden die Bundespolizisten 32 Gramm Marihuana auf. Der Syrer wurde festgenommen und am Donnerstag (29. Januar) dem Amtsgericht Nürnberg übergeben. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und ein Strafverfahren gem. § 34 KCanG eingeleitet. Die Landespolizei des Freistaates Bayern übernimmt zuständigkeitshalber die weiteren Ermittlungen.
Der 50-jährige Russe kam auf die Wache der Bundespolizei am Nürnberger Hauptbahnhof, um den Verlust seiner Niederlassungserlaubnis anzuzeigen. Hierbei stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen die Person ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen eines Diebstahls vorliegt. Der Russe wurde vorläufig festgenommen und dem Amtsgericht Nürnberg überstellt.
Noch am selben Tag wurde ein 20-jähriger Syrer am Südausgang des Nürnberger Hauptbahnhofs von Bundespolizisten kontrolliert. Beim Datenabgleich stellten die Einsatzkräfte fest, dass ein Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung bestand. Bei der Durchsuchung des Festgenommenen fanden die Bundespolizisten 32 Gramm Marihuana auf. Der Syrer wurde festgenommen und am Donnerstag (29. Januar) dem Amtsgericht Nürnberg übergeben. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und ein Strafverfahren gem. § 34 KCanG eingeleitet. Die Landespolizei des Freistaates Bayern übernimmt zuständigkeitshalber die weiteren Ermittlungen.
Quelle: Bayern