Gemeinsame Medieninformation -Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche: Durchsuchungen im Raum Pforzheim / zwei Beschuldigte in Haft-
In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität, und des Zollfahndungsamts Stuttgart wegen des Tatvorwurfs der gemeinschaftlichen Geldwäsche im besonders schweren Fall wurden am gestrigen Donnerstag (12.03.2026) insgesamt zehn Objekte im Raum Pforzheim durchsucht.
Stuttgart (ots) - Dabei konnte neben zahlreichen Beweismitteln unter anderem Bargeld in Höhe von rund 220.000,- Euro gesichert werden.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart gegen die beiden Hauptbeschuldigten, von denen einer deutscher und einer türkischer Staatsangehöriger ist, Haftbefehle. Diese wurden am gestrigen Tag eröffnet und in Vollzug gesetzt.
Die Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit einer Ausreisekontrolle durch die Zollbehörden am Stuttgarter Flughafen am 07.02.2026, in deren Rahmen bei insgesamt 29 mit einer Fußballmannschaft in Verbindung stehenden Personen Bargeld in Höhe von rund 215.000 Euro (in Einzelbeträgen zwischen 4.000 Euro und 9.900 Euro) sichergestellt wurde. Dieses hätte mutmaßlich in die Türkei ausgeführt werden sollen. Ebenfalls bereits am 07.02.2026 erfolgten vor diesem Hintergrund erste Durchsuchungen von Geschäftsräumen zweier Firmen und der Wohnräume zweier Beschuldigter im Raum Pforzheim.
Nach den Ermittlungen besteht nunmehr der Verdacht, dass die beiden Hauptbeschuldigten sich seit 2022 mit weiteren Beschuldigten aus Straftaten herrührende edelmetallhaltige Stoffe im Wert von mehreren Millionen Euro verschafften und diese verarbeiteten. Die hieraus gewonnenen Edelmetalle sollen die Beschuldigten, teilweise auch durch den Einsatz weiterer Personen, laufend im In- und Ausland abgesetzt haben. Darüber hinaus soll aus dem Verkauf erlangtes Bargeld ins Ausland verbracht worden sein.
Zusatzinformation: Das Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität in Baden-Württemberg wurde durch Anordnung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 30.06.2025 bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart errichtet. Aufgabe des Zentrums ist unter anderem die staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung bestimmter herausgehobener Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und damit im Zusammenhang stehender Steuerstraftaten. Das Zentrum ist Teil der Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW). Sie besteht aus Beschäftigten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Das Zentrum ermittelt aber auch gemeinsam mit anderen Ermittlungsbehörden, wie zum Beispiel den Zollfahndungsämtern.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart gegen die beiden Hauptbeschuldigten, von denen einer deutscher und einer türkischer Staatsangehöriger ist, Haftbefehle. Diese wurden am gestrigen Tag eröffnet und in Vollzug gesetzt.
Die Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit einer Ausreisekontrolle durch die Zollbehörden am Stuttgarter Flughafen am 07.02.2026, in deren Rahmen bei insgesamt 29 mit einer Fußballmannschaft in Verbindung stehenden Personen Bargeld in Höhe von rund 215.000 Euro (in Einzelbeträgen zwischen 4.000 Euro und 9.900 Euro) sichergestellt wurde. Dieses hätte mutmaßlich in die Türkei ausgeführt werden sollen. Ebenfalls bereits am 07.02.2026 erfolgten vor diesem Hintergrund erste Durchsuchungen von Geschäftsräumen zweier Firmen und der Wohnräume zweier Beschuldigter im Raum Pforzheim.
Nach den Ermittlungen besteht nunmehr der Verdacht, dass die beiden Hauptbeschuldigten sich seit 2022 mit weiteren Beschuldigten aus Straftaten herrührende edelmetallhaltige Stoffe im Wert von mehreren Millionen Euro verschafften und diese verarbeiteten. Die hieraus gewonnenen Edelmetalle sollen die Beschuldigten, teilweise auch durch den Einsatz weiterer Personen, laufend im In- und Ausland abgesetzt haben. Darüber hinaus soll aus dem Verkauf erlangtes Bargeld ins Ausland verbracht worden sein.
Zusatzinformation: Das Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität in Baden-Württemberg wurde durch Anordnung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 30.06.2025 bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart errichtet. Aufgabe des Zentrums ist unter anderem die staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung bestimmter herausgehobener Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und damit im Zusammenhang stehender Steuerstraftaten. Das Zentrum ist Teil der Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW). Sie besteht aus Beschäftigten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Das Zentrum ermittelt aber auch gemeinsam mit anderen Ermittlungsbehörden, wie zum Beispiel den Zollfahndungsämtern.
Quelle: Baden-Württemberg