Gemeinsame Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums und des LKA BW: Wohnung eines Jugendlichen wegen des Verdachts von Straftaten im Zusammenhang mit der Online-Community "No Lives Matter" durchsucht
Auf der Grundlage einer Mitteilung der britischen Behörden sowie von NCMEC Hinweisen aus den Vereinigten Staaten von Amerika ist es dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrum und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg gelungen, einen Jugendlichen aus Württemberg zu ermitteln, der im Verdacht steht, dem Community-Netzwerk "No Lives Matter" anzugehören.
Stuttgart/Karlsruhe (ots) - Die Wohnung des Jugendlichen wurde bereits vergangene Woche u. a. wegen des Tatverdachts des Verschaffens und Besitzes kinderpornographischer Inhalte und einer Straftat nach dem Waffengesetz durchsucht.
Es besteht der Verdacht, dass der Jugendliche für Graffitischmierereien in Bad Herrenalb, die unter anderem die Bezeichnung "No Lives Matter" enthalten, verantwortlich ist. Dem Jugendlichen liegt zudem zur Last, im Jahr 2025 von einem im europäischen Ausland wohnenden damals 13-jährigen Mädchen kinderpornographische Inhalte übersandt bekommen zu haben und das Mädchen unter Anwendung von Drohmitteln dazu aufgefordert zu haben, ihm weitere solche Aufnahmen zu übersenden. Darüber hinaus wird ihm eine Straftat nach dem Waffengesetz vorgeworfen.
Es besteht der Verdacht, dass die Mitglieder des Online-Netzwerks nihilistische und akzelerationistische Ideologien verfolgen. Demnach werbe "No Lives Matter" für verbrecherische Handlungen und fordere zu Selbstverletzungen und Missbrauch von Tieren auf. Das Ziel der Community sei eine Abschaffung aller gesellschaftlichen Standards.
Über diese Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen sowie die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht erteilt werden.
Es besteht der Verdacht, dass der Jugendliche für Graffitischmierereien in Bad Herrenalb, die unter anderem die Bezeichnung "No Lives Matter" enthalten, verantwortlich ist. Dem Jugendlichen liegt zudem zur Last, im Jahr 2025 von einem im europäischen Ausland wohnenden damals 13-jährigen Mädchen kinderpornographische Inhalte übersandt bekommen zu haben und das Mädchen unter Anwendung von Drohmitteln dazu aufgefordert zu haben, ihm weitere solche Aufnahmen zu übersenden. Darüber hinaus wird ihm eine Straftat nach dem Waffengesetz vorgeworfen.
Es besteht der Verdacht, dass die Mitglieder des Online-Netzwerks nihilistische und akzelerationistische Ideologien verfolgen. Demnach werbe "No Lives Matter" für verbrecherische Handlungen und fordere zu Selbstverletzungen und Missbrauch von Tieren auf. Das Ziel der Community sei eine Abschaffung aller gesellschaftlichen Standards.
Über diese Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen sowie die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht erteilt werden.
Quelle: Baden-Württemberg