Echter Schmuck zu Fantasiepreisen
© Bildquelle: Bundeszollverwaltung
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Ohrringe aus Edelmetallen mit Diamanten besetzt werden beim Zoll als billiger Fantasieschmuck angemeldet
Singen (ots) - Deißlingen: Eine Geschenksendung mit "Fantasieschmuck" aus der Ukraine im Wert von 40 Euro Paket wurde beim Zollamt Deißlingen zur Verzollung angemeldet.
Bei der Kontrolle der Sendung, deren Inhalt sich als zwei Paar gold- bzw. silberfarbene, mit Steinen besetzte Ohrringe herausstellten, kamen den Zollbeamten jedoch Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe. Die Recherche auf der Internetseite des Anbieters ergab, dass die gleichen Ohrringe für umgerechnet insgesamt rund 2.000 Euro angeboten werden.
Die 45 jährige Empfängerin aus dem Landkreis Tuttlingen reagierte trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf die Kontaktversuche des Zollamts, um den tatsächlichen Warenwert zu klären. Die fälligen Einfuhrabgaben wurden daher auf Grundlage des recherchierten Verkaufspreises festgesetzt und beliefen sich auf rund 475 Euro. Der Lebensgefährte der Frau beglich schließlich vor Ort den Abgabebetrag und konnte die Schmuckstücke in Empfang nehmen.
Unabhängig davon leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Empfängerin ein. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgeben.
Zusatzinformationen zu Geschenksendungen
Grundsätzlich werden für alle Warensendungen aus Drittländern Einfuhrabgaben erhoben. Für Geschenksendungen sind aber Befreiungen möglich.
Geschenksendungen sind aber nur Sendungen:
1.) von einer Privatperson an eine andere Privatperson
2.) ohne kommerziellen Zweck, das heißt sie erfolgen
- gelegentlich,
- ausschließlich zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers (es liegen also keine geschäftlichen Absichten vor) und
- ohne Bezahlung an den Absender
3.) mit einem Sachwert von bis zu 45 Euro
Weitere Informationen auch unter www.zoll.de
Bei der Kontrolle der Sendung, deren Inhalt sich als zwei Paar gold- bzw. silberfarbene, mit Steinen besetzte Ohrringe herausstellten, kamen den Zollbeamten jedoch Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe. Die Recherche auf der Internetseite des Anbieters ergab, dass die gleichen Ohrringe für umgerechnet insgesamt rund 2.000 Euro angeboten werden.
Die 45 jährige Empfängerin aus dem Landkreis Tuttlingen reagierte trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf die Kontaktversuche des Zollamts, um den tatsächlichen Warenwert zu klären. Die fälligen Einfuhrabgaben wurden daher auf Grundlage des recherchierten Verkaufspreises festgesetzt und beliefen sich auf rund 475 Euro. Der Lebensgefährte der Frau beglich schließlich vor Ort den Abgabebetrag und konnte die Schmuckstücke in Empfang nehmen.
Unabhängig davon leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Empfängerin ein. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgeben.
Zusatzinformationen zu Geschenksendungen
Grundsätzlich werden für alle Warensendungen aus Drittländern Einfuhrabgaben erhoben. Für Geschenksendungen sind aber Befreiungen möglich.
Geschenksendungen sind aber nur Sendungen:
1.) von einer Privatperson an eine andere Privatperson
2.) ohne kommerziellen Zweck, das heißt sie erfolgen
- gelegentlich,
- ausschließlich zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers (es liegen also keine geschäftlichen Absichten vor) und
- ohne Bezahlung an den Absender
3.) mit einem Sachwert von bis zu 45 Euro
Weitere Informationen auch unter www.zoll.de
Quelle: Baden-Württemberg