Haftstrafen und Sozialstunden für betrügerisches Paar
Umfangreiches Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Dienstsitz Offenburg Wegen Sozialleistungsbetrugs in zwanzig bzw. acht Fällen, sieben davon gemeinschaftlich begangen, verurteilte das Amtsgericht Offenburg einen 49-jährigen Offenburger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, seine 44-jährige Lebensgefährtin zu zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über eine Zeit von zwei Jahren.
Offenburg (ots) - Als Bewährungsauflage muss der Mann zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, seine Partnerin 90 Stunden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nach einem Hinweis des Jobcenters Kehl gegen die beiden Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt.
Dem Mann, der bereits seit dem Jahr 2000 Sozialleistungen bezogen hatte, konnte so nachgewiesen werden, dass er über mehrere Jahre selbstständig Teppich-, Steinreinigungs- und Polsterarbeiten durchgeführt und zusätzlich einen Goldankauf betrieben hatte, ohne die hieraus erzielten beträchtlichen Einnahmen, wie es sein Pflicht gewesen wäre, gegenüber dem Jobcenter anzugeben. Rund 91.000 Euro an Hilfen hatte er so zu Unrecht erhalten.
Wegen Beihilfe zum Betrug wurde zudem ein Helfer der beiden Beschuldigten verurteilt. Er hatte im Zuge des betrügerischen Treibens sein Bankkonto zur Verfügung gestellt, bei Aufträgen mitgeholfen und als Strohmann fungiert. Das Amtsgericht verhängte gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro.
Die Zöllner konnten bei dem Sozialleistungsbetrüger und seiner Partnerin Vermögenswerte im Wert von 13.000 Euro sicherstellen und einziehen. Die restliche Schadenssumme wird durch das Jobcenter zurückgefordert.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nach einem Hinweis des Jobcenters Kehl gegen die beiden Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt.
Dem Mann, der bereits seit dem Jahr 2000 Sozialleistungen bezogen hatte, konnte so nachgewiesen werden, dass er über mehrere Jahre selbstständig Teppich-, Steinreinigungs- und Polsterarbeiten durchgeführt und zusätzlich einen Goldankauf betrieben hatte, ohne die hieraus erzielten beträchtlichen Einnahmen, wie es sein Pflicht gewesen wäre, gegenüber dem Jobcenter anzugeben. Rund 91.000 Euro an Hilfen hatte er so zu Unrecht erhalten.
Wegen Beihilfe zum Betrug wurde zudem ein Helfer der beiden Beschuldigten verurteilt. Er hatte im Zuge des betrügerischen Treibens sein Bankkonto zur Verfügung gestellt, bei Aufträgen mitgeholfen und als Strohmann fungiert. Das Amtsgericht verhängte gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro.
Die Zöllner konnten bei dem Sozialleistungsbetrüger und seiner Partnerin Vermögenswerte im Wert von 13.000 Euro sicherstellen und einziehen. Die restliche Schadenssumme wird durch das Jobcenter zurückgefordert.
Quelle: Baden-Württemberg