Strafbefehl in fünfstelliger Höhe für Gastronom
© Symbolbild: Liegenschaftsansicht des Hauptzollamts Heilbronn in der Kastellstraße in Böckingen
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Symbolbild: Liegenschaftsansicht des Hauptzollamts Heilbronn in der Kastellstraße in Böckingen
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
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Heilbronn (ots) - Das Amtsgericht Tauberbischofsheim sah es als erwiesen an, dass ein Betreiber einer Pizzeria und eines Schnellimbisses aus dem mittleren Taubertal sich des Sozialversicherungsbetrugs schuldig gemacht hatte.
Ende Dezember verurteilte es den Mann und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 10.800 Euro (180 Tagessätze zu je 60 Euro).
Aufgrund der Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamtes Heilbronn, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Tauberbischofsheim sah es der Richter als erwiesen an, dass der angeklagte Gastronom über einen Zeitraum von vier Monaten seine Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Hierdurch wurden den Einzugsstellen der Sozialversicherung insgesamt Beiträge in Höhe von rund 5.300 Euro vorenthalten.
Neben dem Strafbefehl in fünfstelliger Höhe ist der verurteilte Wirt ebenfalls zur Rückzahlung der vorenthaltenen Beiträge an die jeweiligen Einzugsstellen sowie zusätzlich zur Zahlung von Säumniszuschlägen im Umlageverfahren in Höhe von knapp 1.800 Euro verpflichtet.
Zusatzinformation:
Der Zoll bekämpft Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug konsequent.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden.
Die Handlungsfähigkeit des Staates wird geschwächt, das Sozialversicherungssystem umgangen und die Wirtschafts- und Arbeitsordnung untergraben.
Wer schwarz arbeitet oder illegal Personen beschäftigt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben.
Ende Dezember verurteilte es den Mann und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 10.800 Euro (180 Tagessätze zu je 60 Euro).
Aufgrund der Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamtes Heilbronn, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Tauberbischofsheim sah es der Richter als erwiesen an, dass der angeklagte Gastronom über einen Zeitraum von vier Monaten seine Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Hierdurch wurden den Einzugsstellen der Sozialversicherung insgesamt Beiträge in Höhe von rund 5.300 Euro vorenthalten.
Neben dem Strafbefehl in fünfstelliger Höhe ist der verurteilte Wirt ebenfalls zur Rückzahlung der vorenthaltenen Beiträge an die jeweiligen Einzugsstellen sowie zusätzlich zur Zahlung von Säumniszuschlägen im Umlageverfahren in Höhe von knapp 1.800 Euro verpflichtet.
Zusatzinformation:
Der Zoll bekämpft Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug konsequent.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden.
Die Handlungsfähigkeit des Staates wird geschwächt, das Sozialversicherungssystem umgangen und die Wirtschafts- und Arbeitsordnung untergraben.
Wer schwarz arbeitet oder illegal Personen beschäftigt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben.
Quelle: Baden-Württemberg