Wegen seiner EC-Karte muss ein Mann eine mehrwöchige Haftstrafe antreten
Da die EC-Karte eines mit Haftbefehl Gesuchten in Deutschland nicht funktionierte, konnte er seine Geldstrafe nicht begleichen und musste seine Haftstrafe antreten.
Bad Krozingen (ots) - Eine Streife des Zolls kontrollierte den 44-Jährigen am Montagabend (16.03.2026) nach der Einreise im Fernzug auf Höhe Bad Krozingen. Die Kontrolle des deutschen Staatsangehörigen ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hatte ein Gericht den Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 1575 Euro verurteilt. Die Bundespolizei übernahm den Mann zuständigkeitshalber. Trotz mehrerer Versuche Geld abzuheben, konnte er die geforderte Geldsumme nicht aufbringen. Aus diesem Grund erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Baden-Württemberg