Sechsfach Gesuchter im Fernreisezug festgenommen
Die Bundespolizei hat einen mit sechs Fahndungsausschreibungen Gesuchten festgenommen.
Basel (ots) - Neben einem Strafverfahren erwartet ihn nun eine mehrmonatige Freiheitsstrafe.
Einsatzkräfte kontrollierten am Montagabend (13.04.2026) einen ausweislosen 27-Jährigen im Fernreisezug am Badischen Bahnhof in Basel. Die Überprüfung der Fingerabdrücke des Mannes führte nicht nur zur Feststellung seiner Identität, sondern auch zu sechs Fahndungsausschreibungen.
Wegen Diebstahls hatte ein deutsches Gericht den Mann vor vier Jahren zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Da der marokkanische Staatsangehörige die Strafe nicht zahlte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zudem war er im Schengener Informationssystem (SIS) von Spanien zur Einreiseverweigerung sowie von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden aufgrund der Aberkennung eines Aufenthaltsrechts zur Rückkehrentscheidung ausgeschrieben.
Da er die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte, nahm ihn die Bundespolizei fest und leitete aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes ein Strafverfahren ein.
Einsatzkräfte kontrollierten am Montagabend (13.04.2026) einen ausweislosen 27-Jährigen im Fernreisezug am Badischen Bahnhof in Basel. Die Überprüfung der Fingerabdrücke des Mannes führte nicht nur zur Feststellung seiner Identität, sondern auch zu sechs Fahndungsausschreibungen.
Wegen Diebstahls hatte ein deutsches Gericht den Mann vor vier Jahren zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Da der marokkanische Staatsangehörige die Strafe nicht zahlte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zudem war er im Schengener Informationssystem (SIS) von Spanien zur Einreiseverweigerung sowie von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden aufgrund der Aberkennung eines Aufenthaltsrechts zur Rückkehrentscheidung ausgeschrieben.
Da er die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte, nahm ihn die Bundespolizei fest und leitete aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes ein Strafverfahren ein.
Quelle: Baden-Württemberg