Mit sechs Haftbefehlen Gesuchter nach Deutschland überstellt
Die Schweiz hat einen mit neun Fahndungsausschreibungen gesuchten Mann an die Bundespolizei überstellt.
Weil am Rhein (ots) - Der Mann befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Die Schweizer Behörden übergaben den algerischen Staatsangehörigen am Montagnachmittag (26.01.2026) am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein an die Bundespolizei. Gegen den 32-Jährigen lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen eines Diebstahlsdelikts vor. Zudem bestanden vier weitere Haftbefehle wegen Verurteilungen von mehreren Diebstahlsdelikten sowie gefährlicher Körperverletzung, bei denen sich der Mann dem Strafantritt nicht stellte. Ein Sicherungshaftbefehl kam hinzu, da der Mann gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte.
Darüber hinaus ordneten die Behörden eine Vermögensabschöpfung aufgrund einer Diebstahlshandlung an. Wegen des Verdachts auf schweren Raub sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz lagen zwei Fahndungsersuchen deutscher Behörden vor den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln.
Der Gesuchte beglich zwei der vier Haftbefehle durch Zahlung von 862 Euro. Nach der Vorführung bei einem Haftrichter lieferte die Bundespolizei ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er noch eine neunmonatig Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Die Schweizer Behörden übergaben den algerischen Staatsangehörigen am Montagnachmittag (26.01.2026) am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein an die Bundespolizei. Gegen den 32-Jährigen lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen eines Diebstahlsdelikts vor. Zudem bestanden vier weitere Haftbefehle wegen Verurteilungen von mehreren Diebstahlsdelikten sowie gefährlicher Körperverletzung, bei denen sich der Mann dem Strafantritt nicht stellte. Ein Sicherungshaftbefehl kam hinzu, da der Mann gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte.
Darüber hinaus ordneten die Behörden eine Vermögensabschöpfung aufgrund einer Diebstahlshandlung an. Wegen des Verdachts auf schweren Raub sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz lagen zwei Fahndungsersuchen deutscher Behörden vor den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln.
Der Gesuchte beglich zwei der vier Haftbefehle durch Zahlung von 862 Euro. Nach der Vorführung bei einem Haftrichter lieferte die Bundespolizei ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er noch eine neunmonatig Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Quelle: Baden-Württemberg