Mann bespuckt und beleidigt Einsatzkräfte
Mehrmals fiel ein Mann im Freiburger Hauptbahnhof durch sein aggressives Verhalten auf.
Freiburg (Breisgau) (ots) - In der Kontrolle soll er die Einsatzkräfte angegriffen und Widerstand geleistet haben. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren eingeleitet.
Aufgrund seines alkoholisierten und aggressiven Verhaltens, geriet ein deutscher Staatsangehöriger am Sonntagabend (19.04.2026) in eine Kontrolle der Bundespolizei. Da seine Personalien vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten, verbrachten ihn die Einsatzkräfte zur Dienststelle. Dort soll der Mann sein Verhalten fortgesetzt und zudem versucht haben, sich aus den Diensträumen unerlaubt zu entfernen. Im Rahmen der weiteren Maßnahmen soll der 29-Jährige einen der Beamten an den Hinterkopf getreten haben, woraufhin er mittels Hand- und Fußfesseln fixiert werden musste. Dies hinderte den Mann aber nicht daran im weiteren Verlauf nach den Einsatzkräften zu spucken und diese zu beleidigen.
Für den Mann endete die Nacht in der Gewahrsamszelle und der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung, des tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Am nächsten Morgen konnte der Mann aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden.
Aufgrund seines alkoholisierten und aggressiven Verhaltens, geriet ein deutscher Staatsangehöriger am Sonntagabend (19.04.2026) in eine Kontrolle der Bundespolizei. Da seine Personalien vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten, verbrachten ihn die Einsatzkräfte zur Dienststelle. Dort soll der Mann sein Verhalten fortgesetzt und zudem versucht haben, sich aus den Diensträumen unerlaubt zu entfernen. Im Rahmen der weiteren Maßnahmen soll der 29-Jährige einen der Beamten an den Hinterkopf getreten haben, woraufhin er mittels Hand- und Fußfesseln fixiert werden musste. Dies hinderte den Mann aber nicht daran im weiteren Verlauf nach den Einsatzkräften zu spucken und diese zu beleidigen.
Für den Mann endete die Nacht in der Gewahrsamszelle und der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung, des tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Am nächsten Morgen konnte der Mann aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden.
Quelle: Baden-Württemberg