Bundespolizei stellt Gesuchten an Grenzübergang fest
Ein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilten 44-Jährigen Mann stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei fest.
Neuenburg am Rhein (ots) - Die Haftstrafe konnte abgewandt werden.
Am frühen Freitagmorgen (27.02.2026) reiste der französische Staatsangehörige über den Grenzübergang Neuenburg - Autobahn nach Deutschland ein. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ihn ein Gericht 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Staatsanwaltschaft Haftbefehl erließ. Die ausstehende Geldstrafe konnte er vor Ort begleichen und entging somit der Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Am frühen Freitagmorgen (27.02.2026) reiste der französische Staatsangehörige über den Grenzübergang Neuenburg - Autobahn nach Deutschland ein. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ihn ein Gericht 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Staatsanwaltschaft Haftbefehl erließ. Die ausstehende Geldstrafe konnte er vor Ort begleichen und entging somit der Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Baden-Württemberg