Abgeschobene müssen Restfreiheitsstrafe verbüßen
Der Versuch zweier gesuchter Männer zusammen über die französische Grenze unerlaubt nach Deutschland einzureisen scheiterte.
Weil am Rhein (ots) - Nun müssen die mit Haftbefehl Gesuchten eine mehrmonatige Haftstrafe verbüßen.
Am Freitagabend (13.03.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die zwei rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen beide Männer ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen schweren Bandendiebstahls verurteilte ein deutsches Gericht den 23-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren sowie den 24-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Nach Teilverbüßung der Haftstrafen, erfolgte die Abschiebung der Männer nach Rumänien. Zudem erfolgte ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Dem 24-Jährigen werden noch weitere Straftaten zur Last gelegt, weshalb ein Ersuchen einer Staatsanwaltschaft vorlag, den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen die Männer fest und lieferten sie zur Verbüßung ihrer Restfreiheitsstrafe von 428 sowie 323 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Zudem müssen sich die beiden Männer wegen Verstößen gegen das Freizügigkeitsgesetz verantworten.
Am Freitagabend (13.03.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die zwei rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen beide Männer ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen schweren Bandendiebstahls verurteilte ein deutsches Gericht den 23-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren sowie den 24-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Nach Teilverbüßung der Haftstrafen, erfolgte die Abschiebung der Männer nach Rumänien. Zudem erfolgte ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Dem 24-Jährigen werden noch weitere Straftaten zur Last gelegt, weshalb ein Ersuchen einer Staatsanwaltschaft vorlag, den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen die Männer fest und lieferten sie zur Verbüßung ihrer Restfreiheitsstrafe von 428 sowie 323 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Zudem müssen sich die beiden Männer wegen Verstößen gegen das Freizügigkeitsgesetz verantworten.
Quelle: Baden-Württemberg