Lebensgefährliche Abkürzung
Drei Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren haben sich am Dienstagabend (31.03.2026) am Haltepunkt in Öhringen Cappel in Lebensgefahr begeben.
Öhringen (ots) - Ersten Erkenntnissen zufolge liefen die Kinder gegen 18:20 Uhr mit ihren Fahrrädern und Rollern zwischen einem Gebüsch auf die Gleise und überquerten diese, um auf den gegenüberliegenden Bahnsteig zu gelangen. Die Lokführerin einer herannahenden Stadtbahn der Linie S4 erkannte nach derzeitigen Informationen die Situation und leitete bei einer Geschwindigkeit von ca. 40Km/h rechtzeitig eine Schnellbremsung ein und gab einen Achtungspfiff ab. Zwei im Zug befindliche Polizeibeamte in zivil kontrollierten die drei Jungen und machten sie auf ihr gefährliches Verhalten aufmerksam.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr
spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu
1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr
spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu
1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
Quelle: Baden-Württemberg