Verstoß Sprengstoffgesetzt
Bei einer Kontrolle eines 24-jährigen französischen Staatsangehörigen an einer Kontrollstelle an der Europabrücke in Kehl wurde am 15. März 2026 ein Feuerwerkskörper gefunden.
Kehl (ots) - Es handelte sich um einen nicht zugelassenen Feuerwerkskörper, der von Frankreich nach Deutschland eingeführt worden war. Es bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der Feuerwerkskörper wurde sichergestellt.
Quelle: Baden-Württemberg