Fahndungserfolg - Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) fest
Am 8. April 2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen brasilianischen Staatsangehörigen auf Grundlage von PNR-Daten fest.
Rheinmünster (ots) - Im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Portugal kontrollierten die Bundespolizisten den 37-Jährigen.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vor. Er konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen. Nun verbüßt er eine 35-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vor. Er konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen. Nun verbüßt er eine 35-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg