Fahndungserfolg - Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) fest
Am späten Freitagabend (16.01.26) nahm die Bundespolizei, im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Bukarest am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, einen rumänischen Staatsangehörigen auf Grundlage von PNR-Daten fest.
Rheinmünster (ots) - Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor. Er konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen und muss nun eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Er wurde nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg