45-tägige Haftstrafe
Am 19. März 2026 kam es am Bahnhof Kehl zu einer Festnahme.
Kehl (ots) - Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde ein albanischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Reisedokumente stellte sich heraus, dass der 30-Jährige mit einem Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 45-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Quelle: Baden-Württemberg