43-Jähriger muss wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in Haft
Am 22.02.26 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 43-Jährigen am Bahnhof Offenburg.
Offenburg (ots) - Der deutsche Staatsangehörige wies sich mit seinem Personalausweis aus. Die Überprüfung der Daten ergab eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Der Mann war zur Sicherungshaft ausgeschrieben, da er gegen mehrere Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Er wurde einem Richter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Im Anschluss wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg