Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Grenzübergang Bietingen
Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen zwei offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt.
Bietingen (ots) - Beide Personen konnten ihre Geldstrafe bezahlen und die Reise im Anschluss fortsetzen.
Am Donnerstagnachmittag (12. März 2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine rumänische Staatsangehörige am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen gegen die 45-Jährige fest, da sie der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Albstadt vom Juni 2024 wegen Diebstahls bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort bezahlte die Frau ihre Geldstrafe in Höhe von 900 Euro und durfte die Reise daraufhin fortsetzen.
Nur wenig später stellten die Beamten am gleichen Grenzübergang bei der Kontrolle einer deutschen Staatsangehörigen einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Die 23-Jährige kam der Zahlung eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Körperverletzung bis dato nicht nach. Vor Ort zahlte sie die offene Geldstrafe in Höhe von 246 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Auch sie durfte nach Abschluss der Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Am Donnerstagnachmittag (12. März 2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine rumänische Staatsangehörige am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen gegen die 45-Jährige fest, da sie der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Albstadt vom Juni 2024 wegen Diebstahls bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort bezahlte die Frau ihre Geldstrafe in Höhe von 900 Euro und durfte die Reise daraufhin fortsetzen.
Nur wenig später stellten die Beamten am gleichen Grenzübergang bei der Kontrolle einer deutschen Staatsangehörigen einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Die 23-Jährige kam der Zahlung eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Körperverletzung bis dato nicht nach. Vor Ort zahlte sie die offene Geldstrafe in Höhe von 246 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Auch sie durfte nach Abschluss der Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Baden-Württemberg