Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz
Beamte der Bundespolizei haben am Samstag einen offenen Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz vollstreckt.
Konstanz (ots) - Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Samstagnachmittag (14. März 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen nigerianischen Staatsangehörigen als Insasse eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erließ im Juli 2021 einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 35-Jährigen. Der Zahlung kam er bislang nicht nach. Da der Mann die offene Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Samstagnachmittag (14. März 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen nigerianischen Staatsangehörigen als Insasse eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erließ im Juli 2021 einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 35-Jährigen. Der Zahlung kam er bislang nicht nach. Da der Mann die offene Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg