Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen
Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen eine Person mit einem Vollstreckungshaftbefehl festgestellt.
Bietingen (ots) - Der Mann konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und musste daher eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Montagabend (13. April 2026) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen polnischen Staatsangehörigen als Insasse eines Fernreisebusses am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 40-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vor, da er der Zahlung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Grevenbroich wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung vom Januar 2024 bisher nicht nachgekommen war.
Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht begleichen und muss nun eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Montagabend (13. April 2026) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen polnischen Staatsangehörigen als Insasse eines Fernreisebusses am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 40-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vor, da er der Zahlung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Grevenbroich wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung vom Januar 2024 bisher nicht nachgekommen war.
Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht begleichen und muss nun eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Baden-Württemberg