Vollstreckungshaftbefehl gegen einen 34-jährigen Rumänen festgestellt
Am 10.04.2026 haben Bundespolizisten einen 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen auf Grundlage von PNR-Daten festgenommen.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Die
Person wollte zuvor mit einem Flug nach Bukarest ausreisen.
Gegen die Person lag ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen einer Urkundenfälschung vor. Nach
Mitnahme in die Diensträumlichkeiten der Bundespolizei konnte die
Person die Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro bezahlen und den Flug
nach Bukarest antreten.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle
grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an
das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um
sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung
einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum).
Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie
schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die
Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B.
Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Person wollte zuvor mit einem Flug nach Bukarest ausreisen.
Gegen die Person lag ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen einer Urkundenfälschung vor. Nach
Mitnahme in die Diensträumlichkeiten der Bundespolizei konnte die
Person die Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro bezahlen und den Flug
nach Bukarest antreten.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle
grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an
das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um
sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung
einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum).
Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie
schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die
Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B.
Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg