Verdacht der Arbeitsaufnahme -Bundespolizei verweigert die Einreise
Am 23.02.2026 wurde ein 34-jähriger serbischer Staatsangehöriger bei seiner Ankunft eines Fluges aus Skopje nach Stuttgart zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vorstellig.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Während der Kontrolle gab der Reisende widersprüchliche Angaben zu seinem Aufenthalt sowie dem Zweck der Reise an. Eine Überprüfung der Angaben und eine Kontrolle des Handgepäcks durch den Zoll ergaben das Mitführen von Arbeitskleidung sowie eines Diagnose-Geräts für Kraftfahrzeuge. Die Angaben des Reisenden bezüglich des Reisezwecks und des Abholers konnten nicht plausibel bestätigt werden. Der Abholer, der ebenfalls kontaktiert wurde, widersprach den Aussagen des Reisenden. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben und des Verdachts der unerlaubten Arbeitsaufnahme ohne einen Aufenthaltstitel, wurde ihm die Einreise verweigert. Die Person wurde am selben Tag zurückgewiesen.
Quelle: Baden-Württemberg