Missbrauch von Ausweispapieren bei Flug aus Barcelona am Flughafen Stuttgart festgestellt
Am 29. März 2026 haben Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart bei einem 30-jährigen indischen Staatsangehörigen einen Fall von Ausweismissbrauch festgestellt.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Der betroffene Passagier war auf dem Flug VY1866 aus Barcelona nach Stuttgart eingereist und legte bei der Sichtung einen indischen Reisepass mit einem slowakischen Schengenvisum vor.
Bereits bei der Befragung fielen widersprüchliche Angaben zur Reise auf. Zudem verstrickte sich die Person zunehmend in Unstimmigkeiten.
Die anschließenden Systemabfragen bestätigten den Verdacht: Im Schengener Informationssystem war der Mann bereits mit einer Rückkehrentscheidung vom Regierungspräsidium Karlsruhe vermerkt. Ein Abgleich mit dem Visainformationssystem brachte dann die Gewissheit: Die Fingerabdrücke des Reisepassinhabers stimmten nicht mit denen der kontrollierten Person überein.
Am selben Tag erfolgte die Vorführung beim Amtsgericht Nürtingen, wo ein Untersuchungshaftbefehl erlassen wurde. Im Anschluss wurde die Person in die Justizvollzugsanstalt Stammheim eingeliefert.
Gegen die Person wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauch von Ausweispapieren eingeleitet.
Bereits bei der Befragung fielen widersprüchliche Angaben zur Reise auf. Zudem verstrickte sich die Person zunehmend in Unstimmigkeiten.
Die anschließenden Systemabfragen bestätigten den Verdacht: Im Schengener Informationssystem war der Mann bereits mit einer Rückkehrentscheidung vom Regierungspräsidium Karlsruhe vermerkt. Ein Abgleich mit dem Visainformationssystem brachte dann die Gewissheit: Die Fingerabdrücke des Reisepassinhabers stimmten nicht mit denen der kontrollierten Person überein.
Am selben Tag erfolgte die Vorführung beim Amtsgericht Nürtingen, wo ein Untersuchungshaftbefehl erlassen wurde. Im Anschluss wurde die Person in die Justizvollzugsanstalt Stammheim eingeliefert.
Gegen die Person wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauch von Ausweispapieren eingeleitet.
Quelle: Baden-Württemberg