Mann mit vier Vollstreckungshaftbefehlen am Flughafen Stuttgart festgestellt
Am Samstagabend hat die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart einen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - 25-jährigen rumänischen Staatsangehörigen auf Grundlage von PNR-
Daten festgenommen.
Gegen den Mann liegen vier Vollstreckungshaftbefehle der
Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Sachbeschädigung, Straftaten gemäß
§29 BtMG, strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
gemäß §40 SprengG und §265a StGB Erschleichens von Leistungen vor.
Die Person wurde am nächsten Tag in die Justizvollzuganstalt Stuttgart- Stammheim eingeliefert.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle
grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an
das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um
sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung
einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum).
Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie
schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die
Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen
übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder
Festnahmen).
Daten festgenommen.
Gegen den Mann liegen vier Vollstreckungshaftbefehle der
Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Sachbeschädigung, Straftaten gemäß
§29 BtMG, strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
gemäß §40 SprengG und §265a StGB Erschleichens von Leistungen vor.
Die Person wurde am nächsten Tag in die Justizvollzuganstalt Stuttgart- Stammheim eingeliefert.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle
grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an
das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um
sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung
einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum).
Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie
schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die
Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen
übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder
Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg