Feststellung einer Urkundenfälschung - Abschiebung im Sofortvollzug durchgeführt
Am 12.04.2026 haben Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart bei einem 46-jährigen georgischen Staatsangehörigen eine Urkundenfälschung festgestellt.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Der Georgier war zuvor mit einem Flug
aus Mailand eingereist.
Im Rahmen der Dokumentensichtung händigte die Person einen
georgischen Reisepass aus. Bei der Überprüfung fielen Unstimmigkeiten
bei den enthaltenen Ein- und Ausreisestempeln anderer Schengenstaaten
auf. Aufgrund dieser Auffälligkeiten wurde die Person einer
eingehenderen Kontrolle unterzogen. Hier bestätigte sich der Verdacht
einer Urkundenfälschung, die im Reisepass befindlichen Stempel wurden
als Totalfälschung eingeordnet.
In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde die
sofortige Aufenthaltsbeendigung angeordnet. Gegen die Person wurde
ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von drei Jahren
verhängt. Die Person wurde am 13.04.2026 über Istanbul nach
Tiflis abgeschoben.
aus Mailand eingereist.
Im Rahmen der Dokumentensichtung händigte die Person einen
georgischen Reisepass aus. Bei der Überprüfung fielen Unstimmigkeiten
bei den enthaltenen Ein- und Ausreisestempeln anderer Schengenstaaten
auf. Aufgrund dieser Auffälligkeiten wurde die Person einer
eingehenderen Kontrolle unterzogen. Hier bestätigte sich der Verdacht
einer Urkundenfälschung, die im Reisepass befindlichen Stempel wurden
als Totalfälschung eingeordnet.
In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde die
sofortige Aufenthaltsbeendigung angeordnet. Gegen die Person wurde
ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von drei Jahren
verhängt. Die Person wurde am 13.04.2026 über Istanbul nach
Tiflis abgeschoben.
Quelle: Baden-Württemberg