Festnahme eines Mannes mit Haftbefehl wegen schweren Menschenhandels am Flughafen Stuttgart
Am Sonntagmorgen haben Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart einen 62-jährigen spanischen Staatsangehörigen auf Grundlage von PNR-Daten festgenommen.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Gegen den Mann liegt ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen schweren Menschenhandels mit einer Restfreiheitsstrafe von 1009 Tagen vor. Er reiste mit einem Flug aus Barcelona in die Bundesrepublik Deutschland ein und wurde noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert.
Der Mann wurde im Jahr 2007 noch als nigerianischer Staatsangehöriger nach Nigeria abgeschoben. Zwischenzeitlich ist er spanischer Staatsangehöriger geworden. Nun erfolgte die Einreise und die Verhaftung durch die Bundespolizei.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle
grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an
das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um
sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung
einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum).
Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie
schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die
Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen
übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder
Festnahmen).
Der Mann wurde im Jahr 2007 noch als nigerianischer Staatsangehöriger nach Nigeria abgeschoben. Zwischenzeitlich ist er spanischer Staatsangehöriger geworden. Nun erfolgte die Einreise und die Verhaftung durch die Bundespolizei.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle
grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an
das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um
sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung
einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum).
Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie
schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die
Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen
übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder
Festnahmen).
Quelle: Baden-Württemberg