Ausländischer Führerschein: So wird er in Deutschland anerkannt
Ausländischer Führerschein: So wird er in Deutschland anerkannt
Hier kommt es darauf an, ob eine Fahrerlaubnis innerhalb oder außerhalb der EU erworben wurde.
Wer mit einem gültigen ausländischen Führerschein nach Deutschland umzieht, muss darauf achten, ob dieser möglicherweise eine Umschreibung erfordert.
Was gilt für einen ausländischen EU-Führerschein?
Zieht man aus einem anderen Land nach Deutschland, hat man diverse Formalien zu erledigen. Das betrifft mitunter ebenso den ausländischen Führerschein, sofern man im Fuhrpark oder privat ein Auto nutzen will.
Dabei muss man zunächst unterscheiden, in welchem Land die Fahrerlaubnis erworben wurde. Unkompliziert ist es, wenn ein neues Scheckkarten-Dokument mit einheitlichen Kennziffern aus einem Staat der Europäischen Union (EU) vorliegt. Dann gilt es in der Regel wegen der EU-weit einheitlichen Fahrerlaubnisklassen auch in Deutschland und muss nicht umgeschrieben werden. Läuft der ausländische EU-Führerschein irgendwann ab, beantragen Sie am Wohnsitz in Deutschland eine hiesige Variante.
Sollten Sie noch einen alten ausländischen Führerschein aus einem EU-Land besitzen, etwa im Papierformat, dürfen Sie damit in Deutschland ebenfalls fahren. Er muss in Deutschland anerkannt werden. Dennoch gibt es hier, etwa bei Kontrollen, öfter Schwierigkeiten.
Wann ist eine Übersetzung des Führerscheins nötig?
Mehr Aufwand kommt nun auf Fahrer zu, die einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land besitzen. Liegt der dauerhafte Wohnsitz nicht in Deutschland, ist trotzdem häufig eine Übersetzung des Papiers nötig, etwa wenn das Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) liegt. Englischsprachige Führerscheine werden oft ohne Übersetzung akzeptiert. Bei Papieren aus Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal verzichtet Deutschland auf eine Übersetzung.
Für Berufspendler, etwa aus der Schweiz, ist es, weil ihr Wohnsitz weiterhin außerhalb der Bundesrepublik liegt, unbegrenzt möglich, sich hierzulande mit ihrem nationalen Fahrdokument fortzubewegen.
Wann wird eine Umschreibung fällig?
Wohnt man jedoch länger als sechs Monate fest in Deutschland und hat weder eine Fahrberechtigung aus einem Staat der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen), muss der Führerschein umgeschrieben werden. Welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss, ist abhängig vom Land, aus dem der Führerschein stammt. Hier sollten Sie sich erkundigen, ob Sie etwa einen Erste-Hilfe Kurs nachweisen müssen, welche Klassen umgeschrieben werden oder ob Sie sogar eine erneute theoretische und praktische Fahrprüfung (ohne Ausbildung) ablegen müssen. Letzteres ist dann nicht nötig, wenn die Fahrerlaubnis beispielsweise in Australien, Israel, Japan, Kanada, Südafrika oder Taiwan erworben wurde.
