Urlaub planen trotz Pflege: Tipps für Angehörige von Demenzkranken
Unruhe, immer wieder die gleichen Fragen, mögliche Aggressionen und anderes Verhalten von demenzkranken Menschen verlangt von Angehörigen Unmengen an Kraft und Verständnis. Wer sich um eine pflegebedürftige Person mit Demenz kümmert, muss stellenweise schier unendliche Geduld aufbringen. Auch von Tag zu Tag mitzubekommen, wie ein geliebter Mensch immer weiter in seiner eigenen Welt versinkt, ist eine riesige Belastung.
Viele können und möchten Eltern, Partner oder Partnerin oder einen anderen erkrankten Menschen nicht alleine lassen, doch jeder benötigt auch Auszeiten. Der gemeinnützige Verein Alzheimer Forschung Initiative (AFI) hat Tipps zusammengestellt, die dabei helfen können, einen Urlaub für Alleinreisende oder auch eine gemeinsame Reise mit dem oder der Erkrankten zu planen.
Solo-Urlaub: Wer kümmert sich um die pflegebedürftige Person?
Wer alleine reisen möchte, um Abstand zu gewinnen und durchatmen zu können, kann Hilfe in Anspruch nehmen. So erklärt der Verein AFI, dass die pflegebedürftige Person für den Zeitraum der Reise entweder im Zuhause oder stationär betreut werden kann. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, die entstehen.
In unterschiedlichsten Pflegeeinrichtungen werden teils Kurzzeitpflegeplätze angeboten. Für bis zu acht Wochen können pflegebedürftige Menschen dort untergebracht und betreut werden. Es wird jedoch gewarnt, dass solche Pflegeplätze oft sehr knapp sind und es daher empfehlenswert ist, eine mögliche Unterbringen früh genug zu organisieren.
Stunden- oder tageweise Betreuung im eigenen Zuhause ist mit sogenannter Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege möglich. Dabei müssen nicht ausschließlich professionelle Pflegekräfte zum Einsatz kommen. Auch andere Familienangehörige können etwa die Pflege übernehmen und werden dafür gewissermaßen entlohnt. In einem Kalenderjahr können bis zu acht Wochen beantragt werden. Möglich ist dies bei den Pflegegraden zwei bis fünf. Auch wenn die Pflegeperson beispielsweise durch eine Krankheit ausfällt, kann die Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt im Jahr 2026 ein gemeinsamer Betrag von zusammen bis zu 3.539 Euro, der flexibel verteilt in Anspruch genommen werden kann. Weitere Informationen dazu erhalten Angehörige, die einen Urlaub planen möchten, unter anderem beim Bundesministerium für Gesundheit oder der Verbraucherzentrale.
Was im gemeinsamen Urlaub zu beachten ist
Laut AFI kann ein gemeinsamer Urlaub mit einer erkrankten Person sehr positive Auswirkungen haben, bietet sich in vielen Fällen demnach aber nur in einem frühen bis mittleren Stadium der jeweiligen Erkrankung an. Dabei sollte unbedingt beachtet werden, dass der beeinträchtigte Mensch möglichst nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird, wenn er damit nicht klarkommt. Eine gewohnte Routine könne sehr wichtig sein.
Die Reise möchte außerdem gut vorbereitet sein, damit möglichst geeignete Bedingungen geschaffen werden können. Hier werden besonders fünf Tipps hervorgehoben. Schon bei der Auswahl des Reiseziels lässt sich etwa Rücksicht nehmen. So wisse die Pflegeperson in der Regel am besten, welche Dinge man noch gemeinsam unternehmen könnte, wo frühere Interessen liegen oder wo man vielleicht schon einmal einen schönen, gemeinsamen Urlaub verbracht hat.
Flexibilität ist bei der Planung des Urlaubs in diesem Fall einer der wichtigsten Punkte. Womöglich sorgen die vielen fremden Menschen oder die ungewohnten Umgebungen doch für eine Überforderung bei der erkrankten Person, weshalb im Ernstfall auch ein Abbruch des Urlaubs vonnöten sein könnte. Aber auch wenn der ursprüngliche Plan nicht eingehalten oder die Urlaubszeit verkürzt werden müsse, könne die zusammen verbrachte Zeit dennoch bedeutsam sein.
Für ein gewisses Sicherheitsgefühl beim erkrankten Menschen könnte etwa sorgen, wenn Gewohnheiten eingeflochten werden. So sollte man demnach möglichst zu den gewohnten Zeiten essen und Ruhepausen einplanen und gängige Abläufe wenn möglich beibehalten. Auch geliebte Gegenstände von Zuhause können auf der Reise hilfreich sein und werden als mögliche "Ankerpunkte" beschrieben.
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Urlaub möglich wäre, kann auch mit kürzeren (Tages-)Ausflügen ausprobieren, wie die pflegebedürftige Person reagiert. Hier bieten sich ebenso bekannte Ziele an. Früher ging es gerne mal zum Wandern in den nahen Schwarzwald oder an die um die Ecke gelegene Ostsee? Warum nicht hier erst einmal die Fühler ausstrecken?
Daneben gibt es auch Angebote für Reisen, bei denen Pflegekräfte unterstützend zur Seite stehen. So können sich Angehörige trotzdem teils etwas zurückziehen oder einen gewissen Freiraum genießen, während der oder die Pflegebedürftige betreut wird.