Verkehrsunfall aufgrund Trunkenheit im Verkehr
Am Samstagmorgen (21.02.2026), gegen 01:30 Uhr, kam es in Ludwigshafen in der Irisstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen drei PKW.
Ludwigshafen - Maudach (ots) - Alle drei PKW waren am rechten Fahrbahnrand der Irisstraße ordnungsgemäß geparkt. Der 23-jährige Unfallverursacher parkte sein Fahrzeug aus und fuhr unmittelbar nach dem Ausparken auf einen PKW auf, der ebenfalls am rechten Fahrbahnrand geparkt war. Hierbei hatte er so stark beschleunigt, dass er das noch geparkte Fahrzeug auf ein weiteres Fahrzeug schob. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 28.000 EUR. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnte bei dem 23-Jährigen ein Atemalkoholwert von 1,57 Promille festgestellt werden, weshalb er zum Zwecke einer Blutentnahme zur Dienststelle verbracht wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Den 23-Jährigen erwartet nunmehr ein entsprechendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Daher gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr für Auto- als auch Radfahrer bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Daher gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr für Auto- als auch Radfahrer bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen.
Quelle: Rheinland-Pfalz