Taser-Einsatz gegen randalierenden 41-Jährigen durch die Polizei
In der Nacht von Montag (05.01.2026) auf Dienstag (06.01.2026) gegen 1 Uhr mussten Polizeikräfte in der nördlichen Ludwigshafener Innenstadt den Taser gegen einen 41-Jährigen einsetzen.
Ludwigshafen (ots) - Eine 32-Jährige alarmierte die Polizei, da ihr Ex-Mann in der Wohnung randalieren würde. Bei Eintreffen der Polizei schrie der Mann herum und schlug um sich. Die Ex-Frau und die Kinder waren bereits räumlich getrennt und in Sicherheit. Nachdem mehrfache Versuche den Randalierer zu beruhigen fehlschlugen und dieser begann, Gegenstände herumzuwerfen, gelang es den Polizeibeamten ihn durch den Einsatz des Tasers in Gewahrsam zu nehmen.
Da der Mann zuvor seine Ex-Frau bedroht und gewürgt hatte, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet.
Darüber hinaus erließen die Polizeikräfte ein zehntägiges Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Mann.
Der Polizei kommt im Umgang mit häuslicher Gewalt als ständig erreichbare und schnell verfügbare Organisation eine entscheidende Rolle zu. Prävention, konsequente Strafverfolgung sowie weitreichender Opferschutz und Opferhilfe sollen Opfern von häuslicher Gewalt effektiven Schutz gewähren.
Wenn auch Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Bei allen Polizeidienststellen stehen Ihnen speziell geschulte Ansprechpartner zur Verfügung. Daneben finden Sie unter https://s.rlp.de/CRC14 Ansprechpartnerinnen und Hilfsangebote für Frauen mit Gewalterfahrung.
In akuten Bedrohungssituationen wählen Sie die Notrufnummer 110.
Da der Mann zuvor seine Ex-Frau bedroht und gewürgt hatte, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet.
Darüber hinaus erließen die Polizeikräfte ein zehntägiges Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Mann.
Der Polizei kommt im Umgang mit häuslicher Gewalt als ständig erreichbare und schnell verfügbare Organisation eine entscheidende Rolle zu. Prävention, konsequente Strafverfolgung sowie weitreichender Opferschutz und Opferhilfe sollen Opfern von häuslicher Gewalt effektiven Schutz gewähren.
Wenn auch Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Bei allen Polizeidienststellen stehen Ihnen speziell geschulte Ansprechpartner zur Verfügung. Daneben finden Sie unter https://s.rlp.de/CRC14 Ansprechpartnerinnen und Hilfsangebote für Frauen mit Gewalterfahrung.
In akuten Bedrohungssituationen wählen Sie die Notrufnummer 110.
Quelle: Rheinland-Pfalz