19-Jähriger nach Betrug festgenommen - Untersuchungshaft angeordnet
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Am 26. Januar 2026 kam es in Ludwigshafen am Rhein zu zwei vollendeten Betrugsdelikten.
Ludwigshafen (ots) - In einem der Fälle (siehe Pressemeldung vom 27.01.2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6204824 ) wurde eine Seniorin aus Ludwigshafen von einem falschen Sparkassenmitarbeiter sowie einem angeblichen Kriminaltechniker dazu gebracht, ihre PIN und Bankkarte herauszugeben. Die Täter hoben anschließend Bargeld ab und führten mehrere Überweisungen durch.
In einem weiteren Fall erhielt eine 63 jährige Frau ebenfalls einen Anruf eines angeblichen Sparkassenmitarbeiters, der behauptete, eine Abbuchung über 4.000 Euro durch Amazon stehe unmittelbar bevor. Kurz darauf erschien ein Komplize an ihrer Wohnung und erlangte unter dem Vorwand, die Bankkarte vernichten zu müssen, sowohl die Karte als auch die zugehörige PIN. Der Täter hob daraufhin über 6.000 Euro vom Konto ab und tätigte weitere Überweisungen.
Während dieser Tat zeichnete eine Überwachungskamera einen 19 jährigen Tatverdächtigen auf.
Am Nachmittag des 29. Januar 2026 erkannte ein Polizeibeamter in Mutterstadt einen Mann, der dem auf den Videoaufnahmen abgebildeten Tatverdächtigen stark ähnelte. Der Beamte beobachtete zudem, wie dieser gerade die Bankkarten eines älteren Ehepaars vor deren Anwesen entgegennahm. Alarmierte Einsatzkräfte nahmen den 19 Jährigen nach kurzer Verfolgung vorläufig fest. Bei ihm wurden die beiden Bankkarten des Ehepaars sichergestellt.
Auf richterliche Anordnung wurde anschließend die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht. Die Polizeikräfte stellten dabei Beweismittel sicher, darunter mutmaßliche Tatkleidung und Mobiltelefone.
Der 19-Jährige wurde am 30. Januar 2026 dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In vielen Fällen sind Opfer von Telefonbetrügern psychisch stark belastet. Die Scham, die sie empfinden, nachdem sie auf die heimtückischen Maschen der Täter reingefallen sind und unter Umständen erhebliche Teile ihrer Ersparnisse und Altersvorsorge verloren haben, wiegt schwer. Dies verhindert oftmals, dass sie sich Angehörigen oder der Polizei anvertrauen. Dabei sollte eins klar sein: Sie sind nicht allein. Sie haben sich auch nicht leichtfertig "übers Ohr hauen lassen". Denn die Täter agieren äußerst trickreich und skrupellos. Dabei passen sie ihre Gesprächstaktiken und Vorgehensweisen ständig an.
Opfer von Straftaten und deren Angehörige können sich vertrauensvoll an unsere Opferschutzberatung unter Telefon: 0621 963-21160 wenden. Dort erhalten sie Unterstützung, Beratung und Tipps, wie sie das Erlebte bewältigen können sowie Informationen zu weiteren Hilfeeinrichtungen und Opferrechten.
Um Sie noch besser vor Betrugsversuchen zu schützen, haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline zum Schutz vor Betrug eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0621 963-21177 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen und wie Sie sich davor schützen können.
Weitere Präventionstipps finden Sie auch im Internet unter https://s.rlp.de/93 oder www.polizei-beratung.de.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen
- Beachten Sie, dass die Polizei Sie nie unter der 110
kontaktiert.
- Wenn Sie im Gespräch aufgefordert werden unter Verwendung der
Rückruftaste die 110 zu wählen, legen Sie auf und wählen Sie die
Nummer selbst.
- Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum,
Bankverbindungen, Vermögensverhältnisse an fremde Personen
heraus.
- Die Polizei schickt keine Zivilkräfte, um Geld oder Wertsachen
abzuholen und vorsorglich in Verwahrung zu nehmen.
- Lassen Sie Ihre Telefonnummer aus den Telefonverzeichnissen
löschen.
- Bringen Sie den Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle oder
per Onlinewache zur Anzeige.
In einem weiteren Fall erhielt eine 63 jährige Frau ebenfalls einen Anruf eines angeblichen Sparkassenmitarbeiters, der behauptete, eine Abbuchung über 4.000 Euro durch Amazon stehe unmittelbar bevor. Kurz darauf erschien ein Komplize an ihrer Wohnung und erlangte unter dem Vorwand, die Bankkarte vernichten zu müssen, sowohl die Karte als auch die zugehörige PIN. Der Täter hob daraufhin über 6.000 Euro vom Konto ab und tätigte weitere Überweisungen.
Während dieser Tat zeichnete eine Überwachungskamera einen 19 jährigen Tatverdächtigen auf.
Am Nachmittag des 29. Januar 2026 erkannte ein Polizeibeamter in Mutterstadt einen Mann, der dem auf den Videoaufnahmen abgebildeten Tatverdächtigen stark ähnelte. Der Beamte beobachtete zudem, wie dieser gerade die Bankkarten eines älteren Ehepaars vor deren Anwesen entgegennahm. Alarmierte Einsatzkräfte nahmen den 19 Jährigen nach kurzer Verfolgung vorläufig fest. Bei ihm wurden die beiden Bankkarten des Ehepaars sichergestellt.
Auf richterliche Anordnung wurde anschließend die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht. Die Polizeikräfte stellten dabei Beweismittel sicher, darunter mutmaßliche Tatkleidung und Mobiltelefone.
Der 19-Jährige wurde am 30. Januar 2026 dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In vielen Fällen sind Opfer von Telefonbetrügern psychisch stark belastet. Die Scham, die sie empfinden, nachdem sie auf die heimtückischen Maschen der Täter reingefallen sind und unter Umständen erhebliche Teile ihrer Ersparnisse und Altersvorsorge verloren haben, wiegt schwer. Dies verhindert oftmals, dass sie sich Angehörigen oder der Polizei anvertrauen. Dabei sollte eins klar sein: Sie sind nicht allein. Sie haben sich auch nicht leichtfertig "übers Ohr hauen lassen". Denn die Täter agieren äußerst trickreich und skrupellos. Dabei passen sie ihre Gesprächstaktiken und Vorgehensweisen ständig an.
Opfer von Straftaten und deren Angehörige können sich vertrauensvoll an unsere Opferschutzberatung unter Telefon: 0621 963-21160 wenden. Dort erhalten sie Unterstützung, Beratung und Tipps, wie sie das Erlebte bewältigen können sowie Informationen zu weiteren Hilfeeinrichtungen und Opferrechten.
Um Sie noch besser vor Betrugsversuchen zu schützen, haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline zum Schutz vor Betrug eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0621 963-21177 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen und wie Sie sich davor schützen können.
Weitere Präventionstipps finden Sie auch im Internet unter https://s.rlp.de/93 oder www.polizei-beratung.de.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen
- Beachten Sie, dass die Polizei Sie nie unter der 110
kontaktiert.
- Wenn Sie im Gespräch aufgefordert werden unter Verwendung der
Rückruftaste die 110 zu wählen, legen Sie auf und wählen Sie die
Nummer selbst.
- Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum,
Bankverbindungen, Vermögensverhältnisse an fremde Personen
heraus.
- Die Polizei schickt keine Zivilkräfte, um Geld oder Wertsachen
abzuholen und vorsorglich in Verwahrung zu nehmen.
- Lassen Sie Ihre Telefonnummer aus den Telefonverzeichnissen
löschen.
- Bringen Sie den Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle oder
per Onlinewache zur Anzeige.
Quelle: Rheinland-Pfalz