Kontrollstelle mit Trunkenheitsfahrt
Hettenleidelheim - Im Rahmen der Schulwegüberwachung richteten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Grünstadt in der Hauptstraße in Hettenleidelheim im Bereich der dortigen Grundschule eine Kontrollstelle ein.
Hettenleidelheim (ots) - Im Zeitraum 07:30 bis 08:15 Uhr kontrollierten die Beamten 20 Fahrzeuge.
Schwerpunkt der Kontrollen war das Thema "Kindersicherung im Fahrzeug" und die entsprechende Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer.
Dabei wurden verschiedene Verstöße festgestellt und sanktioniert. Es wurden sieben Fahrzeugführer ohne Sicherheitsgurt festgestellt.
In sechs Fällen wurden Kinder ohne Sicherheitsgurt befördert. Die jeweiligen Fahrerinnen und Fahrer erwartet nun ein entsprechendes Bußgeldverfahren.
Es wurde ebenfalls ein 47-jähriger Fahrzeugführer im Rahmen dieser Kontrollstelle einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Fahrzeugführer konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,47 Promille. Weitere Tests wurden verweigert. Da sich der Mann in der Probezeit befindet, wurde er zur Entnahme einer Blutprobe auf die Dienststelle verbracht.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Schwerpunkt der Kontrollen war das Thema "Kindersicherung im Fahrzeug" und die entsprechende Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer.
Dabei wurden verschiedene Verstöße festgestellt und sanktioniert. Es wurden sieben Fahrzeugführer ohne Sicherheitsgurt festgestellt.
In sechs Fällen wurden Kinder ohne Sicherheitsgurt befördert. Die jeweiligen Fahrerinnen und Fahrer erwartet nun ein entsprechendes Bußgeldverfahren.
Es wurde ebenfalls ein 47-jähriger Fahrzeugführer im Rahmen dieser Kontrollstelle einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Fahrzeugführer konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,47 Promille. Weitere Tests wurden verweigert. Da sich der Mann in der Probezeit befindet, wurde er zur Entnahme einer Blutprobe auf die Dienststelle verbracht.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz