Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Alkohol sowie Betäubungsmit-teln
Am Freitag, den 30.01.26, befuhr ein 51-jähriger Fahrer die Wattenheimer Straße in Hettenleidelheim und wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Grünstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Hettenleidelheim (ots) - Zu Beginn der Kontrolle eröffnete der Fahrer, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Während der Kontrolle konnten durch die Beamten Alkoholge-ruch bei dem Fahrer wahrgenommen sowie drogentypische Auffälligkeiten festge-stellt werden.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,28 Promille. Ein freiwilliger Urintest verlief positiv auf Amphetamin und Opiate. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 29-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel wurde eingeleitet.
Das Untersuchungsergebnis der Blutprobe wird zeigen, ob und in welcher Konzent-ration der Alkohol und die Wirkstoffe im Blut nachweisbar sind. Weiterhin wurde ein Strafverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis eingelei-tet. Darüber hinaus wurde gegen den Fahrzeughalter ebenfalls ein Strafverfahren wegen Zulassens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis eingelei-tet.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinun-gen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestim-mungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,28 Promille. Ein freiwilliger Urintest verlief positiv auf Amphetamin und Opiate. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 29-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel wurde eingeleitet.
Das Untersuchungsergebnis der Blutprobe wird zeigen, ob und in welcher Konzent-ration der Alkohol und die Wirkstoffe im Blut nachweisbar sind. Weiterhin wurde ein Strafverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis eingelei-tet. Darüber hinaus wurde gegen den Fahrzeughalter ebenfalls ein Strafverfahren wegen Zulassens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis eingelei-tet.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinun-gen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestim-mungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
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Quelle: Rheinland-Pfalz