Speyer - Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
In der heutigen Nacht, gegen 00:40 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife einen 15-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Oberen Langgasse.
Speyer (ots) - Die eingesetzten Polizisten bemerkten bei dem 15-Jährigen Atemalkoholgeruch. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,75 Promille.
Der Jugendliche wurde anschließend zur Dienststelle verbracht, hier wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest mit ihm durchgeführt. Anschließend wurde er an einen Erziehungsberechtigten übergeben.
Die Polizei weist darauf hin, dass für das Führen eines E Scooters dieselben Promillegrenzen gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Bereits ab 0,5 Promille drohen empfindliche Sanktionen, ab 0,3 Promille können bei Ausfallerscheinungen strafrechtliche Konsequenzen folgen. Für Jugendliche und Fahranfängerinnen bzw. Fahranfänger in der Probezeit gilt zudem die 0,0 Promille Grenze.
Alkoholisierte Fahrten mit E Scootern können nicht nur zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten führen, sondern auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.
In Fällen wie dem vorliegenden wird die Polizei die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt informieren, die anschließend eigene Maßnahmen prüfen kann.
Die Polizei appelliert daher eindringlich: E Scooter sind keine Spielgeräte - wer fährt, bleibt nüchtern.
Der Jugendliche wurde anschließend zur Dienststelle verbracht, hier wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest mit ihm durchgeführt. Anschließend wurde er an einen Erziehungsberechtigten übergeben.
Die Polizei weist darauf hin, dass für das Führen eines E Scooters dieselben Promillegrenzen gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Bereits ab 0,5 Promille drohen empfindliche Sanktionen, ab 0,3 Promille können bei Ausfallerscheinungen strafrechtliche Konsequenzen folgen. Für Jugendliche und Fahranfängerinnen bzw. Fahranfänger in der Probezeit gilt zudem die 0,0 Promille Grenze.
Alkoholisierte Fahrten mit E Scootern können nicht nur zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten führen, sondern auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.
In Fällen wie dem vorliegenden wird die Polizei die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt informieren, die anschließend eigene Maßnahmen prüfen kann.
Die Polizei appelliert daher eindringlich: E Scooter sind keine Spielgeräte - wer fährt, bleibt nüchtern.
Quelle: Rheinland-Pfalz