W Festnahme nach versuchter Brandstiftung - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
In der Nacht zu Dienstag (09.12.2025) nahm die Polizei einen 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der im Verdacht steht, versucht zu haben, in der Holzschneider Straße in Wuppertal ein Mehrfamilienhaus in Brand zu setzen.
Wuppertal (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Tatverdächtige am 09.12.2025
gegen 00:50 Uhr Küchenpapier angezündet und in einen Briefkasten (der
in der hölzernen Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses eingelassen
ist) gelegt haben. Zudem soll er die Tür zum Haus derart manipuliert
haben, dass im Falle eines Brandes die Bewohner das Haus nicht hätten
verlassen können. Die Glut konnte rechtzeitig durch die alarmierten
Polizeibeamten gelöscht werden.
Bei der Tat wurden keine Personen verletzt und es entstand kein
Gebäudeschaden.
Das Motiv könnte in Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen dem
Tatverdächtigen und einem 40-jährigen deutschen Hausbewohner stehen.
Die Ermittlungen diesbezüglich dauern im Rahmen einer eingerichteten
Mordkommission an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 44-Jährige heute dem
Haftrichter vorgeführt, der antragsgemäß einen Haftbefehl wegen
versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge erließ.
gegen 00:50 Uhr Küchenpapier angezündet und in einen Briefkasten (der
in der hölzernen Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses eingelassen
ist) gelegt haben. Zudem soll er die Tür zum Haus derart manipuliert
haben, dass im Falle eines Brandes die Bewohner das Haus nicht hätten
verlassen können. Die Glut konnte rechtzeitig durch die alarmierten
Polizeibeamten gelöscht werden.
Bei der Tat wurden keine Personen verletzt und es entstand kein
Gebäudeschaden.
Das Motiv könnte in Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen dem
Tatverdächtigen und einem 40-jährigen deutschen Hausbewohner stehen.
Die Ermittlungen diesbezüglich dauern im Rahmen einer eingerichteten
Mordkommission an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 44-Jährige heute dem
Haftrichter vorgeführt, der antragsgemäß einen Haftbefehl wegen
versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge erließ.
Quelle: Nordrhein-Westfalen