W E-Scooter-Fahrerin schwer verletzt
Am 31.01.2026, gegen 13:10 Uhr kam es auf dem Kirchplatz in Elberfeld zu einem Alleinunfall einer E-Scooter-Fahrerin (41).
Wuppertal (ots) - Die 41-Jährige war in Begleitung ihres Sohnes (13) auf dem Kirchplatz
unterwegs. Als sie mit einem Leih-E-Scooter losfahren wollte, stürzte
sie auf dem nassen Kopfsteinpflaster und verletzte sich schwer. Sie
musste durch Rettungskräfte zur stationären Behandlung in ein
Krankenhaus gebracht werden.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre
alt sein.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
unterwegs. Als sie mit einem Leih-E-Scooter losfahren wollte, stürzte
sie auf dem nassen Kopfsteinpflaster und verletzte sich schwer. Sie
musste durch Rettungskräfte zur stationären Behandlung in ein
Krankenhaus gebracht werden.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre
alt sein.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Quelle: Nordrhein-Westfalen