Alkoholisiert in den Gegenverkehr geraten - Zwei Personen verletzt
Am Dienstagabend (27. Januar) kam es auf der Pleistalstraße in Sankt Augustin-Birlinghoven zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden.
Sankt Augustin (ots) - Gegen 19:30 Uhr befuhr eine 24-jährige Frau aus Sankt Augustin mit ihrem Fiat die Pleistalstraße aus Richtung Königswinter-Oberpleis kommend in Fahrtrichtung Sankt Augustin. Zeitgleich war ein 79-jähriger Mann aus Königswinter mit seinem Mercedes in entgegengesetzter Richtung unterwegs. In Höhe der Einmündung "Zur Kleinbahn" geriet der Senior aus bislang ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr und kollidierte frontal mit dem entgegenkommenden Fiat.
Durch den Zusammenstoß erlitten beide Fahrzeugführer leichte Verletzungen. Nach einer medizinischen Erstversorgung an der Unfallstelle wurden sie zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf einen vorausgegangenen Alkoholkonsum des 79-Jährigen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht; der gemessene Wert lag bei knapp einem Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt.
Den 79-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. (Re)
Durch den Zusammenstoß erlitten beide Fahrzeugführer leichte Verletzungen. Nach einer medizinischen Erstversorgung an der Unfallstelle wurden sie zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf einen vorausgegangenen Alkoholkonsum des 79-Jährigen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht; der gemessene Wert lag bei knapp einem Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt.
Den 79-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. (Re)
Quelle: Nordrhein-Westfalen