Festnahme bei gemeinsamen Kontrollen / Schrotthändler ohne Aufenthaltstitel und Fahrerlaubnis unterwegs
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Am 12. Februar 2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Beamten der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Recklinghausen Verkehrsteilnehmer bei einer Standkontrolle auf der Bundesstraße 224 in Bottrop.
Bottrop (ots) - Im Rahmen der Kontrolle wurde auch ein Kleintransporter zur Kontrolle aus dem fließenden Verkehr gezogen. Fahrer des Wagens war ein 45-jähriger Serbe. Er konnte sich lediglich mit einer Kopie seines serbischen Reisepasses legitimieren. Im Rahmen der Personenbefragung gab er an, "selbständiger Schrotthändler" zu sein.
Um einer selbständigen Tätigkeit nachgehen zu dürfen, benötigen serbische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt.
Einen nationalen Aufenthaltstitel, beziehungsweise eine gültige Arbeitsgenehmigung, die zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigte, konnte er nicht vorlegen.
Die Zollbeamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen den Mann vorläufig fest.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen, wurde der Beschuldigte an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal übergeben, die über seinen weiteren Verbleib im Bundesgebiet entscheidet.
Durch die Landespolizei wurde in eigener Zuständigkeit festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Es wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Um einer selbständigen Tätigkeit nachgehen zu dürfen, benötigen serbische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt.
Einen nationalen Aufenthaltstitel, beziehungsweise eine gültige Arbeitsgenehmigung, die zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigte, konnte er nicht vorlegen.
Die Zollbeamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen den Mann vorläufig fest.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen, wurde der Beschuldigte an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal übergeben, die über seinen weiteren Verbleib im Bundesgebiet entscheidet.
Durch die Landespolizei wurde in eigener Zuständigkeit festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Es wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Nordrhein-Westfalen