Mit Messer durch den Hauptbahnhof: Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser.
© Bild: Bundespolizei
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Am 30. Januar stellten Beamte im Bochumer Hauptbahnhof einen ukrainischen Staatsbürger fest.
Bochum (ots) - Bei der Durchsuchung seiner Jacke fanden sie ein Messer.
Gegen 09:20 Uhr fiel den Bundespolizisten ein orientierungslos wirkender Mann im Bochumer Hauptbahnhof auf. Nachdem er mehrmals offensichtlich versucht hatte, den Beamten auszuweichen und die Streife zu umgehen, entschloss sich diese, seine Personalien zu überprüfen.
Zur Identitätsfeststellung händigte der 42-Jährige seinen ukrainischen Reisepass aus. Sämtlichen Fragen der Uniformierten wich der Ukrainer aus. Auch die Frage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen beantwortete er nicht. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Jacke fanden die Polizisten den Grund dafür. In der Innentasche führte der Mann zugriffsbereit ein Einhandmesser, welches die Polizisten beschlagnahmten.
Dabei handelt es sich um ein Messer, das sich mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig öffnen und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig schließen lässt.
Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Betroffene nicht zu dem Sachverhalt.
Die Bundespolizisten entließen den Bochumer und leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Gegen 09:20 Uhr fiel den Bundespolizisten ein orientierungslos wirkender Mann im Bochumer Hauptbahnhof auf. Nachdem er mehrmals offensichtlich versucht hatte, den Beamten auszuweichen und die Streife zu umgehen, entschloss sich diese, seine Personalien zu überprüfen.
Zur Identitätsfeststellung händigte der 42-Jährige seinen ukrainischen Reisepass aus. Sämtlichen Fragen der Uniformierten wich der Ukrainer aus. Auch die Frage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen beantwortete er nicht. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Jacke fanden die Polizisten den Grund dafür. In der Innentasche führte der Mann zugriffsbereit ein Einhandmesser, welches die Polizisten beschlagnahmten.
Dabei handelt es sich um ein Messer, das sich mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig öffnen und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig schließen lässt.
Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Betroffene nicht zu dem Sachverhalt.
Die Bundespolizisten entließen den Bochumer und leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen