Lebensgefährliche Gleisüberschreitung am Bonner Hauptbahnhof - Bundespolizei warnt eindringlich
Am Samstagnachmittag (31. Januar) kam es am Bonner Hauptbahnhof beinahe zu einem folgenschweren Unfall.
Bonn (ots) - Zwei Männer brachten sich durch ihr Verhalten in akute Lebensgefahr - für einen von ihnen endete der Tag zudem im Gefängnis.
Gegen 16:55 Uhr überquerten ein 45-jähriger Deutscher und ein 48-jähriger Syrer verbotswidrig die Gleise von Bahnsteig 5 in Richtung Gleis 1. Während sie sich bereits im Gleisbereich befanden, näherte sich ein Güterzug. Eine spätere Videoauswertung zeigte, dass der Zug bereits in Sichtweite war, als die Männer die Gleise betraten.
Der Triebfahrzeugführer reagierte sofort, gab einen Achtungspfiff ab und leitete eine Schnellbremsung ein. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die beiden Männer unmittelbar neben dem durchfahrenden Zug. Zu einer Kollision kam es glücklicherweise nicht.
Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen die beiden Männer zur Sachverhaltsaufklärung mit zur Dienststelle. Zu den Hintergründen ihres Verhaltens machten die Gleisläufer keine Angaben.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 45-jährigen Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Er wurde unter anderem aufgrund von unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Die Beamten führten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt in Siegburg zu.
Die Bundespolizei nimmt den Vorfall zum Anlass, erneut eindringlich zu warnen:
- Züge nähern sich oft nahezu lautlos und durchfahren Bahnhöfe und
Haltepunkte mit Geschwindigkeiten von bis zu 230 km/h.
- Züge verkehren auch außerhalb des Fahrplans und können Gleise in
beide Richtungen befahren.
- Überqueren Sie Gleise ausschließlich an den dafür vorgesehenen
und freigegebenen Stellen.
Gegen 16:55 Uhr überquerten ein 45-jähriger Deutscher und ein 48-jähriger Syrer verbotswidrig die Gleise von Bahnsteig 5 in Richtung Gleis 1. Während sie sich bereits im Gleisbereich befanden, näherte sich ein Güterzug. Eine spätere Videoauswertung zeigte, dass der Zug bereits in Sichtweite war, als die Männer die Gleise betraten.
Der Triebfahrzeugführer reagierte sofort, gab einen Achtungspfiff ab und leitete eine Schnellbremsung ein. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die beiden Männer unmittelbar neben dem durchfahrenden Zug. Zu einer Kollision kam es glücklicherweise nicht.
Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen die beiden Männer zur Sachverhaltsaufklärung mit zur Dienststelle. Zu den Hintergründen ihres Verhaltens machten die Gleisläufer keine Angaben.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 45-jährigen Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Er wurde unter anderem aufgrund von unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Die Beamten führten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt in Siegburg zu.
Die Bundespolizei nimmt den Vorfall zum Anlass, erneut eindringlich zu warnen:
- Züge nähern sich oft nahezu lautlos und durchfahren Bahnhöfe und
Haltepunkte mit Geschwindigkeiten von bis zu 230 km/h.
- Züge verkehren auch außerhalb des Fahrplans und können Gleise in
beide Richtungen befahren.
- Überqueren Sie Gleise ausschließlich an den dafür vorgesehenen
und freigegebenen Stellen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen