3.200 Euro statt Gefängnis: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Köln/Bonn
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Köln/Bonn, 28. Januar 2026 -
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Am frühen Mittwochmorgen erzielte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen Fahndungserfolg bei der Einreisekontrolle.
Bei der Überprüfung eines Fluges aus Istanbul kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsangehörigen. Ein polizeilicher Datenabgleich ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz vorlag. Die Person war zur Festnahme ausgeschrieben.
Dem Haftbefehl lag ein Vergehen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Pflichtversicherungsgesetz zugrunde. Gegen den Mann war eine Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro festgesetzt worden, ersatzweise waren 40 Tage Freiheitsstrafe angeordnet.
Die Bundespolizei nahm den Betroffenen zur weiteren Sachbearbeitung mit zur Dienststelle. Dort wurde der Haftbefehl eröffnet und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt. Nach Zahlung des geforderten Geldbetrages konnte der Mann entlassen werden. Eine Haftvollstreckung war somit nicht erforderlich
Bei der Überprüfung eines Fluges aus Istanbul kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsangehörigen. Ein polizeilicher Datenabgleich ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz vorlag. Die Person war zur Festnahme ausgeschrieben.
Dem Haftbefehl lag ein Vergehen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Pflichtversicherungsgesetz zugrunde. Gegen den Mann war eine Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro festgesetzt worden, ersatzweise waren 40 Tage Freiheitsstrafe angeordnet.
Die Bundespolizei nahm den Betroffenen zur weiteren Sachbearbeitung mit zur Dienststelle. Dort wurde der Haftbefehl eröffnet und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt. Nach Zahlung des geforderten Geldbetrages konnte der Mann entlassen werden. Eine Haftvollstreckung war somit nicht erforderlich
Quelle: Nordrhein-Westfalen