Verkehrskontrollen decken Verstöße auf
© Die Aufnahme entstand bei einer zweiten Kontrollstelle an der Braunschweiger Straße, Höhe der August-Horch-Straße
Die Aufnahme entstand bei einer zweiten Kontrollstelle an der Braunschweiger Straße, Höhe der August-Horch-Straße
Die Polizei Gifhorn führte gestern auf dem Pendlerparkplatz an der Bundesstraße 4 bei Gifhorn eine Verkehrskontrolle mit mehreren Beamten durch.
Gifhorn (ots) - Im Fokus lag dabei die Überprüfung der Fahrtauglichkeit. Im Kontrollzeitraum von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr wurden über 130 Fahrzeuge gestoppt.
Bei der Kontrolle ergaben sich bei dem Fahrzeugführer eines Pkw aus dem europäischen Ausland Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel; ein Schnelltest erhärtete den Verdacht. Dem 42-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt hätte er auch ohne Beeinflussung nicht antreten dürfen, denn er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein weiterer Fahrzeugführer, ein 20-Jähriger, war ebenfalls nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und geriet in die Kontrollstelle; auch seine Fahrt war damit beendet.
Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel ergaben sich darüber hinaus bei einem 35-Jährigen und einem 37-Jährigen. Beiden Autofahrern wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Des Weiteren lag gegen eine kontrollierte Person ein Haftbefehl vor; der haftbefreiende Betrag konnte vor Ort entrichtet werden.
Neben den oben genannten Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG wurden insgesamt 34 weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Hierzu zählten unter anderem Gurt- oder Handyverstöße, falsche Ladungssicherung oder fehlende Sicherheitsausstattung wie beispielsweise Warndreieck oder Warnweste.
Bei der Kontrolle ergaben sich bei dem Fahrzeugführer eines Pkw aus dem europäischen Ausland Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel; ein Schnelltest erhärtete den Verdacht. Dem 42-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt hätte er auch ohne Beeinflussung nicht antreten dürfen, denn er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein weiterer Fahrzeugführer, ein 20-Jähriger, war ebenfalls nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und geriet in die Kontrollstelle; auch seine Fahrt war damit beendet.
Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel ergaben sich darüber hinaus bei einem 35-Jährigen und einem 37-Jährigen. Beiden Autofahrern wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Des Weiteren lag gegen eine kontrollierte Person ein Haftbefehl vor; der haftbefreiende Betrag konnte vor Ort entrichtet werden.
Neben den oben genannten Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG wurden insgesamt 34 weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Hierzu zählten unter anderem Gurt- oder Handyverstöße, falsche Ladungssicherung oder fehlende Sicherheitsausstattung wie beispielsweise Warndreieck oder Warnweste.
Quelle: Niedersachsen