Fahndungstreffer in Pomellen
Ein 42- jähriger Deutscher wurde am Samstag im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen nach erfolgter Einreise aus Polen kommend, BAB 11, GÜG Pomellen, als Fahrer eines Kleintransporters mit deutscher Zulassung angehalten und kontrolliert.
Pomellen (ots) - Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung des Landgerichtes Stuttgart zur Vermögensabschöpfung. Der Mann führte 250 Euro mit sich, davon wurden 150 Euro gemäß Vollstreckungsauftrag gepfändet.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
Ein 49- jähriger Pole wurde am Sonntag am ehemaligen Grenzübergang Pomellen aus Polen kommend als Fahrer eines KFZ mit niederländischer Zulassung angehalten und kontrolliert. Zur Kontrolle legte der Mann seinen polnischen Führerschein sowie die niederländische Zulassung vor.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Straftaten gem. § 29 Betäubungsmittelgesetz.
Als Geldstrafe waren hier 520,00 EUR sowie 82,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Ersatzweise war eine Haftstrafe von 20 Tagen festgelegt.
Nach Zahlung der Geldstrafe und der Kosten wurde der Mann aus dem Gewahrsam entlassen und konnte seine Reise fortsetzen.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
Ein 49- jähriger Pole wurde am Sonntag am ehemaligen Grenzübergang Pomellen aus Polen kommend als Fahrer eines KFZ mit niederländischer Zulassung angehalten und kontrolliert. Zur Kontrolle legte der Mann seinen polnischen Führerschein sowie die niederländische Zulassung vor.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Straftaten gem. § 29 Betäubungsmittelgesetz.
Als Geldstrafe waren hier 520,00 EUR sowie 82,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Ersatzweise war eine Haftstrafe von 20 Tagen festgelegt.
Nach Zahlung der Geldstrafe und der Kosten wurde der Mann aus dem Gewahrsam entlassen und konnte seine Reise fortsetzen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern